Bebauung am Rampenloch - Bürger sollen mitentscheiden / 15.07.20

Bebauung am Rampenloch - Bürger sollen mitentscheiden

BBM fordert die drei Konzepte öffentlich vorzustellen

Die Architektin der Quartierplaner Astrid Engel war kürzlich zu Gast in der Vorstandssitzung des BBMs. Sie ist eine von drei Bewerbern, die einen interessanten Vorschlag zur möglichen Bebauung des Rampenloch im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens der Stadt Minden entworfen hat. Uns hat sie sehr engagiert ihr Konzept zum Red Light Lab vorgestellt (Link s. unten) und dabei eine Parallele zum Hafen-City-Projekt in Hamburg hergestellt.

Die obere Altstadt um das Rampenloch in Minden soll verändert bzw. "städtebaulich neu geordnet" werden. Der besondere Schwerpunkt liegt dabei auf der Schaffung von innerstädtischem Wohnraum und nachhaltiger Wohnumfeldverbesserung geht es nach der Stadtverwaltung. 2017 hat diese dafür das Planungsbüro Wolters und Partner aus Coesfeld beauftragt, einen Rahmenplan für das Quartier Königswall-Kampstraße-Pöttcherstraße und damit auch für das zum Teil denkmalgeschützte Rampenloch mit historischer Bausubstanz zu erarbeiten.

Trendgemäß soll hier "urbanes Wohnen" für verschiedene Bevölkerungsgruppen entstehen, aus Gewerbe- und Büroflächen werden Appartmenthäuser. Neben bautechnischen Problemen sind hierbei auch planungsrechtliche Fragestellungen zu klären. Das Interesse an urbanem Wohnen hat zur Folge, dass die Mieten aufgrund der Nachfrage steigen. Menschen, die in die Stadt ziehen wissen, dass sie mit weniger Quadratmetern auskommen müssen, um bezahlbaren Wohnraum zu finden. Dafür soll die Lebensqualität hoch sein. Es sind intelligente Lösungen gefragt mit fließenden Grundrissen, Freiräumen und multifunktionalen Einheiten.

Im ersten Schritt hat die Stadt Minden die insgesamt 1305 Quadratmeter große Fläche am Rampenloch im Zwischenerwerb für 642.500 € Mitte 2019 gekauft (493€/m2) und ein aufwendiges Interessenbekundungsverfahren für die Bebauung des Rampenlochs gestartet.

Drei Teilnehmer haben ihre Ideen im Bauausschuss vorgestellt:

1. Firma Bautec (Hille) schlägt Wohnbebauung, Generationenwohnen und Raum für Begegnung vor

https://minden.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZV5cXs-PWLDaGAP12MQA5Uf5FtVdd6LdsBmuu0Do2fkE/62_2020_Anlage_1_Konzept_FaBautec_B.Lauer.pdf

2. Das Büro Parallel (Minden) wirbt ebenfalls für reine Wohnbebauung

https://minden.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZR_NyKGDZ6inVV016HqlHx

2SQ1RUqjzqa19aya3k2svj/62_2020_Anlage_2_Konzept_Parallel_T.Engel.pdf

https://minden.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXM0_Zu6MTcOf0HhehTZ6Iah

3tWfXUQoyVChOonrRCWC/62_2020_Anlage_2.1_Konzept_Parallel_T.Engel.pdf

3. Die Quartierplaner (Minden) setzen auf die gewerbliche Nutzung der Fläche inklusive Wohnbebauung.

https://minden.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfDPW_typ9iOcFHk3S4v0u

TCunCmtRZwy0mH2tIqCWIk/62_2020_Anlage_3_Konzept_Quartierplaner__A.Engel.pdf

Die Stadtverwaltung favorisiert zunächst den 2. Vorschlag des Büros Parallel, die reine Wohnbebauung.

https://minden.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZY2c_5C3uL7fUn1DcVw-BQKrqc6P8EToOF0TSvMFbrhH/Allgemeine_Vorlage_62-2020.pdf

Nicht einmal 25% des Stadtrates sind in den weiteren Entscheidungsprozess integriert, geschweige denn die Mindener Bürgerinnen und Bürger. 14 Stadtverordnete im Bauausschuss der Stadt Minden sollen sich nun im nächsten Schritt für eines der drei Projekte entscheiden. 13 Stadtverordnete plus Bürgermeister - ebenfalls weniger als ein Viertel des Rates - wollen dann im Haupt- und Finanzausschuss das Gelände an einen Bewerber verkaufen.

Wir fordern deutlich mehr Bürgerbeteiligung bei diesem wichtigen und historischen Mindener Projekt.

Wir fordern, alle drei Vorschläge sollen der Mindener Bürgerschaft öffentlich vorgestellt und diskutiert werden, bevor der Bauausschuss im Alleingang über die Zukunft des Mindener Rampenlochs entscheidet.

Claudia Herziger-Möhlmann                          Anton Dschida

Stadtverordnete, 2. Vorsitzende                    1. Vorsitzender