Prüfauftrag Kastrationspflicht für Katzen / Rat 14.05.20
Ratssitzung am 14. Mai 2020 / Top Anfragen:
BBM-Anfrage gemäß §17 der Geschäftsordnung mit der Bitte um Weiterleitung dieser Anfrage an den Rat und Anlage ans Sitzungsprotokoll sowie der Bitte um schriftliche Beantwortung der Anfrage an alle Stadtverordneten und Anlage der Antwort ans Sitzungsprotokoll.
Prüfauftrag:
Aufnahme der Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnung für Freigänger-Katzen in die „Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Minden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Minden vom 17.03.2011“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jäcke,
seit Anfang 2020 gibt es in mindestens 792 Städten und Gemeinden in Deutschland Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für Freigänger-Katzen.
Minden hat bisher KEINE entsprechende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungs-verordnung für Freigänger-Katzen erlassen.
In vielen Bundesländern gibt es Zuständigkeitsverordnungen auf Basis des § 13b Tierschutzgesetzes, so auch in Nordrhein-Westfalen, die die Ermächtigung an die Kreise delegiert, eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnung erlassen zu können. Ein entsprechender Erlass seitens des Kreises Minden-Lübbecke liegt bisher nicht vor. Ich bitte daher die Stadt Minden eigenverantwortlich tätig zu werden.
Der deutsche Tierschutzbund sowie die ihm angeschlossenen Tierschutzvereine, u.a. der Mindener Tierschutzverein und der Verein für Tierrechte, sprechen sich für eine möglichst schnelle flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen aus, um das Problem der ständig wachsenden Katzenpopulation, die damit verbundenen Kosten und das Leid der Tiere einzudämmen.
Für das Stadtgebiet Minden wurden uns vom Tierschutzverein Minden und Umgebung e.V. und dem Verein für Tierrechte Minden und Umgebung e.V. folgende Zahlen zur Anzahl der Fundkatzen inklusive verwilderter Tiere genannt:
Jahr |
Tierschutzverein Minden |
Verein für Tierrechte Minden |
Anzahl „Fundkatzen“ gesamt |
2018 |
132 |
68 |
200 |
2019 |
148 |
103 |
251 |
2020 Jan – April |
34* |
48 |
82 |
*Corona-Effekt: weniger Fundtiere, da sich weniger Menschen draußen aufhalten und Tiere finden
Unsere Nachbarkommunen Porta Westfalica und Petershagen haben hierfür eine entsprechende Regelung in ihren Verordnungen vorgesehen.
In der „Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Minden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Minden vom 17.03.2011“
gibt es im § 5 Absatz 1 bis 3 nur eine Regelung für Hunde und im Absatz 4 eine Regelung für wildlebende Tauben.
Ich spreche mich hiermit ausdrücklich für eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnung für Freigänger-Katzen auch für das Gebiet der Stadt Minden aus und bitte die Verwaltung in Minden um folgende Prüfung:
1. Aufnahme folgender Absätze in die „Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Minden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Minden vom 17.03.2011“
(5) Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt/einer Tierärztin kastrieren zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen.
(6) Katzen sind mittels Mikrochip zu kennzeichnen und bei einem zentralen Haustier-register anzumelden.
(7) Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer als Nichtkatzenbesitzer/in frei laufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
(8) Ausnahmen von der Kastrationspflicht müssen bei der Ordnungsbehörde beantragt werden. Eine Ausnahmegenehmigung wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird. Züchter müssen die Abgabe der Tiere dokumentieren und die Dokumentation mindestens 10 Jahre aufbewahren.
2. Bei positiver Prüfung wird die Verwaltung gebeten, dem zuständigen Fachaus-schuss und anschließend dem Rat einen Änderungsentwurf der ordnungs-behördlichen Verordnung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit für den Erlass einer solchen Änderungsverordnung durch die Stadt Minden verweise ich auf die Drucksache 23/2015 der Stadt Petershagen vom 09.03.2015 sowie einen Antrag der Ratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 16.02.2015 an die Stadt Petershagen.
Die Aufnahme einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht in die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Minden belastet den Stadthaushalt nicht.
Die Kosten des Eingriffs hat der jeweilige Katzenbesitzer zu übernehmen.
Claudia Herziger-Möhlmann
Stadtverordnete, 2. Vorsitzende