Antrag zur Ratssitzung am 11.07.2019

 

Mit der Bitte um Weiterleitung dieser Mail an den Rat der Stadt Minden und Anlage ans Ratsprotokoll vom 11.07.19.

 
     Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jäcke,

ich fordere Sie bzw. die Verwaltung hiermit auf und beantrage, die Vorlage 96/2019 Kommunales Klärschlammentsorgungskonzept der WWE-Gruppe von der Tagesordnung der Ratssitzung am 11.07.19 abzusetzen, das kommunale Klärschlammentsorgungskonzept der WWE zunächst in den entsprechenden Gremien (Ausschuss/Rat) im Detail vorzustellen, damit der Rat der Stadt Minden nach einer inhaltlich sachlichen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung aller Entsorgungsoptionen für den kommunalen Klärschlamm eine ausgewogene Entscheidung treffen kann.

Begründung:

Die Beschlussvorlage enthält widersprüchliche Aussagen in der offensichtlich von WWE erstellten und ungeprüft übernommenen Beschlussvorlage:

Im Anhang der Beschlussvorlage befindet sich eine Pressemeldung der WWE "Regional Direkt" (s. Anlage) in der auf der Rückseite auf die "Vorteile für die Kommunen" verwiesen wird:

Zitat: "Als Entscheidungshilfe für die Kommunen formuliert WWE Ratsvorlagen. Schließlich profitieren die Kommunen gleich mehrfach. Sie sparen nicht nur die Kosten für die Aschedeponierung und das Phophorrecycling, gleichzeitig verdienen sie auch an der Wertschöpfung der neuen Anlage."

Ich bin sehr überrascht, dass unsere Ratsvorlagen offensichtlich von Externen formuliert und von der Verwaltung weder inhaltlich noch fachlich technisch ungeprüft übernommen werden. Es überrascht mit ebenso, dass die Ratsvertreter im Haupt- und Finanzausschuss dieser Vorlage zugestimmt haben und sie dem Rat mit einer Empfehlung zur Beschlussfassung vorlegen.

Inhaltlich gibt es an mehreren Stellen erhebliche faktische Defizite, die einen maßgeblichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten über die Vorlage haben können:

So wird beispielsweise auf der Seite 11 der WWE-Beschlussvorlage darauf hingewiesen "... einen Preis für die Klärschlammentsorgung in Höhe von maximal bis zu 100 €/t OS für für den Transport in Höhe von rd. 20 bis 25 €/t OS als Erlöss zu vereinnahmen ..."

Ich fasse das mal zusammen: Die Entsorgung des kommunalen Klärschlamms soll weniger als 100 €/t OS kosten, der Transport kostet zusätzlich noch mal 20-25 €/t OS. An beiden Handlungsschritten verdient die zu gründende Tochtergesellschaft der WWE, die KS-AWP.

Auf der Seite 13 bei der Mengeneinlieferungszusage auf Basis einer Preisobergrenze werden folgende wirtschaftliche Eckdaten im Sinne von Obergrenzen mit Sicherheitszuschlag genannt:

Zitat: "Thermische Klärschlammverwertung inkl. Phosphorelimination: < 100 €/t OS"

Hier lesen wir nun, dass nicht nur die thermische Klärschlammwertung sondern auch die Phosphorrückgewinnung, also zwei sehr aufwendige technische Prozesse, zusammen weniger als 100 €/t OS kosten sollen. Alleine die verschiedenen Verfahren zur thermischen Klärschlammentsorgung werden von der Fachwelt mit aktuellen Kosten in Höhe von 100 €/t kommuniziert. Darin ist aber der Prozess der Phophorrückgewinnung nicht enthalten!

Die Rückgewinng des Phosphors aus dem Klärschlamm insbesondere aus der Klärschlammasche, wie bspw. im TetraPhos Verfahren der Fa. Remondis beschrieben, ist ein komplexer und teurer Verfahrensschritt. Das wird für <100€/t OS nicht möglich sein.

An dieser Stelle frage ich mich, ob die WWE-Beschlussvorlage 96/2019 aus technischer Sicht überhaupt überprüft und bewertet wurde, bevor sie dem Rat der Stadt Minden vorgelegt wird.

Es handelt sich bei dieser Vorlage, wie man vordergründig meinen könnte, nicht nur um eine reine Veränderung des Gesellschaftsvertrages der WWE und der Gründung einer Tochtergesellschaft, die sich zukünfitg um die Entsorgung des kommunalen Klärschlamms kümmern soll, sondern vielmehr um die Entscheidung für ein Geschäftsmodell zur Klärschlammentsorgung. Die Stadt Minden ist über ihre Tochtergesellschaft, die Mindener Hafen GmbH, mit über 6% an der WWE mittelbar beteiligt, hat also ein Eigeninteresse.

Dabei geht es um rd. 160.000 Tonnen Klärschlamm aus den OWL-Kommunen.

Die thermische Verbrennung (ohne Logistikkosten) beträgt rund 100€/Tonne. Das sind 16 Mio. € pro Jahr. Bei einer Vertragslaufzeit von 25 Jahren (wie in der WWE-Beschlussvorlage genannt) wäre das ein Auftragsvolumen von 400 Mio. €.

Es ist offensichtlich, dass die WWE ein neues Geschäftsfeld erschließen möchte und erkannt hat, dass man mit dem Klärschlamm Geld verdienen kann. Sie betreiben ein äußerst progressives Marketing und geben den Zeitplan für die Beschlüsse in den Anteilskommunen vor, erstellen sogar noch die Beschlussvorlagen für die Räte und verweisen auf Umsatzrenditen, die im Endeffekt die Bürgerinnen und Bürger bezahlen. Ihr vorgeschlagenes Geschäftmodell sieht vor, dass die neu zu gründente Entsorgungsgesellschaft bis zu 70% der Anteile hält. Sie geben Preisgleitklauseln für eine 25-jährige Vertragslaufzeit vor. Kommunen, die das mitmachen, begeben sich in die völlige Abhängigkeit. Die 25-jährige Andienungspflicht, ist ungewöhnlich lange, garantiert jedoch dem Betreiber, dass sich kein Mitbewerber am Markt etablieren kann.

Seit einiger Zeit tagt ein OWL-weiter Arbeitkreis mit viel technischer Kompetenz, die OWL-Klärschlammkooperation, der am 24.06.19 sein Gesamtkonzept zur thermischen Klärschlammentsorgung verabschiedet hat. Man will eine gemeinsame OWL-Klärschlammverwertungsanlage bauen, in die alle OWL-Kommunen ihre Klärschlämme verbringen können und, die keinen Profit erwirtschaften soll. Baukosten rd. 65 Mio. €, Verbrennungskosten pro Tonne Klärschlamm 60 € netto. Das Ergebnis dieses Arbeitskreises wird heute im Betriebsausschuss vorgestellt und technisch bewertet. Die Kommunen sollen sich bis zum Jahresende entscheiden, ob sie sich dieser Kooperation anschließen möchten.

Hier ist zwischen der WWE und der OWL-Klärschlammkooperation offensichtlich eine Wettbewerbssituation um kommunale Klärschlammkontingente entstanden. Nur mit einer genügend großen Menge an kommunalen Klärschlämmen lässt sich eine Thermische  Verwertungsanlage betreiben. Entscheiden sich die Kommunen für das Geschäftsmodell der OWL-Kooperation fallen die Klärschlammmengen für das von der WWE geplante gewinnbringende Geschäftsmodell weg. Aus diesem Grund soll die von der WWE eigens erstellte Beschlussvorlage möglichst schnell den Beratungsprozess in den Räten der Anteilskommunen durchlaufen.

Mit einer ausgewogenen kommunalen Entscheidung nach Prüfung der Sachlage und objektiver Abwägung hat das alles nichts mehr zu tun.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jäcke,

ich fordere Sie hiermit auf, die Beschlussvorlage 96/2019 von der Tagesordnung der Ratssitzung am 11.07.19 abzusetzen und folgenden Beratungsprozess einzuleiten und sicherzustellen:

1. Vorstellung und inhaltlich sachliche/technische/wirtschaftliche Prüfung des Gesamtkonzeptes der OWL-Klärschlammkooperation (Termin heute)

2. Vorstellung und inhaltlich sachliche/technische/wirtschaftliche Prüfung des WWE-Klärschlammkonzeptes (bevor der Gründung einer WWE-Tochtergesellschaft KS-AWP voreilig und ohne Sachgrundlage zugestimmt wird)

3. Beratung in den Fraktionen/Parteien

4. Bewertung und Entscheidung

Eile besteht nicht, da auch andere betroffene Kommunen diesen Sachverhalt erst nach der Sommerpause beraten werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Claudia Herziger-Möhlmann
Stadtverordnete und 2. Vorsitzende

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